Reit- und Fahrverein  Heidenrod-Dickschied e.V. u.U.

 

1. Das Benutzen des Reitplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Personen, die nicht Mitglied im Reitverein sind, ist das Benutzen des  Platzes nur bei vom Verein ausgeschriebenen öffentlichen  Veranstaltungen gestattet.

2. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen.

3. Arbeitsmaterial wie z.B. Hindernisstangen, sind nach der Benutzung wieder an ihren Platz zu legen.

4. Bitte „Pferdeäpfel“ entfernen! Bei Zuwiderhandlung sind 5 Euro für die Vereinskasse fällig!

5. Bei vom Verein veranstalteten Reitstunden ist der Platz für andere  Reiter gesperrt. Nach Absprache kann der freie Reitplatz genutzt  werden. Störungen und unreiterliches Verhalten werden mit sofortigem Platzverweis geahndet!

6. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind von   Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Das Tragen eines  Reithelmes ist für Personen unter 18 Jahren und für alle Teilnehmer  der vom Verein ausgerichteten Reitstunden Pflicht!

7. Benutzen des Reitplatzes auf eigene Gefahr!

8. Mit Betreten des Reitplatzes erkenne ich die Reitplatzordnung an.

Der Vorstand des Reit-und Fahrverein Heidenrod-Dickschied und Umgebung e.V.

Wichtige Erklärung

 
RuF Heidenrod-Dickschied e.V. u.U.  •  65321 Heidenrod