Erklärung zur Reitplatzordnung!
An alle Mitglieder des Reitvereins
Wie Sie sicher bereits
festgestellt haben, hat der Vorstand des Vereins, auf Empfehlung einer
Vereinsberatung, eine Reitplatzordnung beschlossen und ausgehängt. Diese Reitplatzordnung
ist angelehnt an die Richtlinien der FN.
Nun hat der Vorstand mehrere Rückfragen zu den einzelnen Punkten der
Reitplatzordnung erhalten und um alle Unklarheiten zu beseitigen, sind wir hier
auf die einzelnen Punkte nochmals eingegangen:
Punkt 1: Das der Reitplatz
nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht, hat nicht nur
versicherungsrechtliche Gründe. Mitglieder
fördern durch ihren Mitgliedsbeitrag und die abgeleisteten
Arbeitsstunden wesentlich das Vereinsleben im Allgemeinen und die Erhaltung des
Reitplatzes in besonderem Maße. Nichtmitglieder nutzen diesen Platz nur zu
ihrem eigenen Vorteil, ohne der Gemeinnützigkeit des Vereins Rechnung zu
tragen. Das ist ungerecht gegenüber den zahlenden Mitgliedern!
Zu den
Versicherungsrechtlichen Gründen ist zu sagen, das ein Reiter, der ohne
Mitgliedschaft diesen Platz benutzt, nicht über den Verein versichert ist. Die
FN hat uns dringend geraten, diesen Punkt mit in die Reitplatzordnung
aufzunehmen, um rechtliche Folgen zu vermeiden.
Punkt 2: Dieser Punkt dient
der Verhütung von Unfällen durch die sogenannte „Tiergefahr“
Punkt 3: Das Arbeitsmaterial
ist mit hohem finanziellem Aufwand angeschafft worden. Die Benutzung des
Materials ist allen Vereinsmitgliedern gestattet. Um höhere Schäden an den
Materialien zu vermeiden, sollten sie pfleglich behandelt werden.
Punkt 4: Das Entfernen der
Pferdeäpfel sollte eigentlich für jeden Reiter eine Selbstverständlichkeit
sein. Leider musste der Vorstand jedoch wiederholt feststellen, daß nicht jeder
Reiter die Hinterlassenschaften seines Pferdes auf dem Reitplatz entfernt. Es ist aber wichtig, die Äpfel zu entfernen,
da sonst der Sand auf dem Reitplatz stark verschmutzt und schneller
ausgetauscht werden muss, was wiederrum zu hohen Kosten führt. Da der Reitplatz
erst kürzlich saniert worden ist, wäre das so schnell nicht mehr zu
finanzieren.
Punkt 5: Vereinsreitstunden
haben in ruhiger Atmosphäre stattzufinden. Es kommen mehrere Reiter mit Pferden
auf den Platz, die ohne Störungen etwas dazulernen wollen. Wenn nun z. B. ein
Reiter mit Pferd auf den Plätzen reiten aber nicht an der Stunde teilnehmen
will oder kann, so hat der Vorstand, je nach Intensität der Störung (z.B.
Unruhe unter den Pferden der Teilnehmer durch das fremde Pferd), das Recht,
diesen Reiter des Platzes zu verweisen.
Punkt 6:
Erziehungsberechtigt ist jede Person über 18, die von den Eltern der Kinder/
Jugendlichen mit der Aufsicht über diese Kinder beauftragt worden ist. Wenn nun
z.B. ein Pferdebesitzer, der Kinder oder Jugendliche als sog. Reitbeteiligung
für sein Pferd hat, mit Einverständis der Eltern diese Kinder/ Jugendlichen auf
dem Platz reiten lässt, gilt automatisch für diesen Erwachsenen der sog.
„Erziehungsauftrag“.
Der Vorstand hat auch diesen
Punkt auf dringende Empfehlung der
Vereinsberatung und unter Beratung eines Juristen in die Reitplatzordnung
aufgenommen. Auch dieser Punkt hat Versicherungsrechtliche Gründe.
Punkt 7: Dieser erklärt sich
von selbst.
Punkt 8: Bedeutet, daß jede
Person, die den Reitplatz betritt,
diese Regeln akzeptiert und sich an sie hält.
Mitglieder, die noch Fragen zu dieser Reitplatzordnung
haben, können sich mit Desiree Mink unter der
Tel.-Nr.: 06775/960174 in Verbindung setzen.
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