Reit- und Fahrverein  Heidenrod-Dickschied e.V. u.U.

 

Erklärung zur Reitplatzordnung!

An alle Mitglieder des Reitvereins

Wie Sie sicher bereits festgestellt haben, hat der Vorstand des Vereins, auf Empfehlung einer Vereinsberatung, eine Reitplatzordnung beschlossen und ausgehängt. Diese Reitplatzordnung ist angelehnt an die Richtlinien der FN.  Nun hat der Vorstand mehrere Rückfragen zu den einzelnen Punkten der Reitplatzordnung erhalten und um alle Unklarheiten zu beseitigen, sind wir hier auf die einzelnen Punkte nochmals eingegangen:

Punkt 1: Das der Reitplatz nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht, hat nicht nur versicherungsrechtliche Gründe. Mitglieder  fördern durch ihren Mitgliedsbeitrag und die abgeleisteten Arbeitsstunden wesentlich das Vereinsleben im Allgemeinen und die Erhaltung des Reitplatzes in besonderem Maße. Nichtmitglieder nutzen diesen Platz nur zu ihrem eigenen Vorteil, ohne der Gemeinnützigkeit des Vereins Rechnung zu tragen. Das ist ungerecht gegenüber den zahlenden Mitgliedern!

Zu den Versicherungsrechtlichen Gründen ist zu sagen, das ein Reiter, der ohne Mitgliedschaft diesen Platz benutzt, nicht über den Verein versichert ist. Die FN hat uns dringend geraten, diesen Punkt mit in die Reitplatzordnung aufzunehmen, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Punkt 2: Dieser Punkt dient der Verhütung von Unfällen durch die sogenannte „Tiergefahr“

Punkt 3: Das Arbeitsmaterial ist mit hohem finanziellem Aufwand angeschafft worden. Die Benutzung des Materials ist allen Vereinsmitgliedern gestattet. Um höhere Schäden an den Materialien zu vermeiden, sollten sie pfleglich behandelt werden.

Punkt 4: Das Entfernen der Pferdeäpfel sollte eigentlich für jeden Reiter eine Selbstverständlichkeit sein. Leider musste der Vorstand jedoch wiederholt feststellen, daß nicht jeder Reiter die Hinterlassenschaften seines Pferdes auf dem Reitplatz entfernt.  Es ist aber wichtig, die Äpfel zu entfernen, da sonst der Sand auf dem Reitplatz stark verschmutzt und schneller ausgetauscht werden muss, was wiederrum zu hohen Kosten führt. Da der Reitplatz erst kürzlich saniert worden ist, wäre das so schnell nicht mehr zu finanzieren.

Punkt 5: Vereinsreitstunden haben in ruhiger Atmosphäre stattzufinden. Es kommen mehrere Reiter mit Pferden auf den Platz, die ohne Störungen etwas dazulernen wollen. Wenn nun z. B. ein Reiter mit Pferd auf den Plätzen reiten aber nicht an der Stunde teilnehmen will oder kann, so hat der Vorstand, je nach Intensität der Störung (z.B. Unruhe unter den Pferden der Teilnehmer durch das fremde Pferd), das Recht, diesen Reiter des Platzes zu verweisen. 

Punkt 6: Erziehungsberechtigt ist jede Person über 18, die von den Eltern der Kinder/ Jugendlichen mit der Aufsicht über diese Kinder beauftragt worden ist. Wenn nun z.B. ein Pferdebesitzer, der Kinder oder Jugendliche als sog. Reitbeteiligung für sein Pferd hat, mit Einverständis der Eltern diese Kinder/ Jugendlichen auf dem Platz reiten lässt, gilt automatisch für diesen Erwachsenen der sog. „Erziehungsauftrag“.

Der Vorstand hat auch diesen Punkt  auf dringende Empfehlung der Vereinsberatung und unter Beratung eines Juristen in die Reitplatzordnung aufgenommen. Auch dieser Punkt hat Versicherungsrechtliche Gründe.

Punkt 7: Dieser erklärt sich von selbst.

Punkt 8: Bedeutet, daß jede Person, die den Reitplatz betritt,  diese Regeln akzeptiert und sich an sie hält.

Mitglieder, die noch Fragen zu dieser Reitplatzordnung haben, können sich mit Desiree Mink unter der  Tel.-Nr.: 06775/960174 in Verbindung setzen.

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